ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

Aquapark 257 Dormagen

Aquapark 257
Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH

Stand: März 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Aquapark 257 am Straberger See in Dormagen zwischen der

Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH
(nachfolgend „Betreiber“)

und den Besuchern bzw. Nutzern der Anlage (nachfolgend „Nutzer“).

Mit dem Erwerb eines Tickets, der Buchung eines Zeitfensters oder dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese AGB sowie die Sicherheits- und Nutzungsregeln verbindlich an.

§2 Betreiber / Anbieterkennzeichnung

Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH
Geschäftsanschrift:
Am Straberger See 16
41542 Dormagen

Sitz der Gesellschaft:
Hugo-Viehoff-Str. 65
40468 Düsseldorf

Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 70629
Steuernummer: 105/5849/1594
USt-ID: DE291276503

Geschäftsführer: Markus Haarmann, Marko Kolar
E-Mail: info@wakebeach.de

§3 Leistungsbeschreibung

3.1 Der Aquapark 257 ist eine schwimmende Sport- und Freizeitattraktion bestehend aus einem modularen Wasser-Hindernisparcours.

3.2 Die Nutzung erfolgt zeitlich begrenzt in gebuchten Nutzungszeiten.

3.3 Der Betreiber behält sich vor, einzelne Elemente der Anlage, Nutzungszeiten, oder den gesamten Betrieb aus Sicherheits-, Wartungs- oder Witterungsgründen jederzeit einzuschränken oder zu unterbrechen.

Ein Anspruch auf Durchführung der Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht in diesen Fällen nicht.

§4 Teilnahmevoraussetzungen

Die Nutzung der Anlage ist nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

1. Der Nutzer muss schwimmen können.
2. Mindestkörpergröße: 1,10 m.
3. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Anlage nicht betreten.
4. Minderjährige benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
5. Der Betreiber kann aus Sicherheitsgründen einzelne Personen von der Nutzung ausschließen.

Insbesondere ist die Nutzung untersagt bei:

  • Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Einnahme stark beeinträchtigender Medikamente
  • körperlichen Einschränkungen, die ein sicheres Nutzen verhindern
  • Schwangerschaft

Diese Voraussetzungen entsprechen den veröffentlichten Sicherheitsregeln des Parks.

§5 Nutzung der Anlage / Sicherheitsregeln

Zur Gewährleistung der Sicherheit gelten folgende verbindliche Regeln:
Die Anlage darf nur während der offiziellen Öffnungszeiten und in Anwesenheit des Aufsichtspersonals genutzt werden.

Untersagt ist insbesondere:

  • Nutzung bei Dunkelheit oder Gewitter
  • Springen von Elementen auf andere Elemente oder Personen
  • Rutschen oder Springen kopfvoran
  • Tauchen unter die Module
  • Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Vor jedem Sprung muss sich der Nutzer vergewissern, dass sich keine Person im Landebereich befindet.

Diese Sicherheitsregeln sind verbindlich einzuhalten. Mehr zur Sicherheit und Regeln finden Sie hier!

§6 Ausrüstung und persönliche Gegenstände

6.1 Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht.

6.2 Vor Nutzung der Anlage müssen abgelegt werden:

  • Halsketten
  • Ringe
  • Uhren
  • andere harte oder spitze Gegenstände.

6.3 Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • externe Gegenstände
  • Lebensmittel
  • Getränke.

6.4 Das Rauchen auf der Anlage ist verboten.

Diese Regelungen dienen der Sicherheit aller Nutzer.

§7 Hausrecht

Der Betreiber übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Der Betreiber ist berechtigt, Personen von der Nutzung auszuschließen oder vom Gelände zu verweisen, insbesondere bei:

  • Verstößen gegen Sicherheitsregeln
  • Gefährdung anderer Nutzer
  • alkohol- oder drogenbedingtem Verhalten.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

§8 Wetter- und Betriebsunterbrechung

Der Betrieb der Anlage ist stark von Wetter- und Sicherheitsbedingungen abhängig.

Der Betreiber ist berechtigt, den Betrieb zu unterbrechen oder einzustellen bei:

  • Gewitter
  • Sturm
  • Starkwind
  • schlechter Sicht
  • technischen Störungen
  • sicherheitsrelevanten Umständen.

In diesen Fällen kann der Betreiber nach eigenem Ermessen

  • eine Umbuchung anbieten
  • einen Gutschein ausstellen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung besteht nicht, soweit keine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers vorliegt.

§9 Minderjährige

Minderjährige dürfen die Anlage nur nutzen, wenn eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet,

  • ihre Kinder über die Sicherheitsregeln zu informieren
  • sicherzustellen, dass die Kinder schwimmen können
  • die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.

Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten.

§10 Foto- und Videoaufnahmen

Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen des Betriebs Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen.

Diese können für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Social Media
  • Marketing
  • Website.

Personen werden dabei möglichst nur als Teil der Gesamtanlage dargestellt.

Besucher dürfen Foto- und Videoaufnahmen nur unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Gäste erstellen.

§11 Haftung

11.1 Grundsatz

Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Aquapark stellt eine sportliche Freizeitaktivität dar, bei der trotz Sicherheitsmaßnahmen ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.

11.2 Haftungsumfang des Betreibers

Der Betreiber haftet unbeschränkt nur bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.3 Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.4 Haftungsausschluss

Eine Haftung des Betreibers ist insbesondere ausgeschlossen bei Schäden durch:

  • Unsachgemäße Nutzung der Anlage
  • Missachtung der Sicherheitsregeln
  • Fehlverhalten anderer Nutzer
  • Eigenverschulden
  • Naturereignisse oder Witterung
  • Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände innerhalb oder außerhalb der Anlage.

11.5 Mitwirkungspflichten der Nutzer

Jeder Nutzer ist verpflichtet:

  • Die Sicherheitsregeln einzuhalten
  • Die Anlage verantwortungsbewusst zu nutzen
  • Gefährdungen anderer Nutzer zu vermeiden.

Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen.

§12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers.

§13 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin handelt.

§14 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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